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Krankenvollversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weniger. Als Patient müssen Sie bei einer Behandlung immer mit Zuzahlungen rechnen. Private Krankenvollversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen sind eine optimale private Absicherung. Mit einer privaten Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung sind sie gut abgesichert.

Hier können Sie mehr zum Thema Krankenvollversicherung erfahren

 


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Private Krankenversicherung

 

Vorteile der Privaten

Wer gesetzlich krankenversichert ist, bleibt auf den Kosten für Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden und Medikamente ganz oder teilweise sitzen. Im Katalog der privaten Krankenversicherer sind diese Leistungen dagegen in der Regel enthalten. Weiteres wichtiges Plus: Privat Versicherte können die notwendigen Leistungen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

Beiträge einkommensunabhängig
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, das vom Alter, Beruf, Geschlecht oder Gesundheitsstatus abhängt.

Aus diesem Grund sind junge, gut verdienende Singles mit der Privaten meist besser beraten als mit dem gesetzlichen Pendant: Sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen.

Wer darf sich versichern?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. jahr in Folge übersteigt. Diese liegt im Jahr 2008 bei 48.150 Euro - das entspricht einem Monatseinkommen von 4.012,50 Euro. Wer noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen.

Gesetzlich, privat oder Zusatz?

Prinzipiell ist gesetzlich krankenversichert, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 4.012,50 Euro brutto verdient. Liegt das Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren darüber, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine GKV oder eine PKV abschließen.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen. Eine Sonderregelung gilt für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten: Über die Künstlersozialkasse sind sie wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert.

Für wen lohnt sich die Private?

Generell gilt: Junge, gut verdienende Menschen mit geringem Krankheitsrisiko sind mit der privaten Krankenversicherung in der Regel besser beraten. Da die Beiträge abhängig sind von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, profitiert diese Gruppe von niedrigen Kosten bei besseren Leistungen.

Leistungen der Privaten

Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität. Im Gegensatz zum Standard-Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen kann der Leistungsumfang auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Man kann also bestimmte Leistungen versichern, andere hingegen ausklammern und damit die Beiträge senken.

Manche Leistungen sind jedoch unerlässlich: Auf diese sollten Sie nicht verzichten, auch wenn Sie dadurch sparen können. So ist beispielsweise für Selbstständige ein ausreichendes Krankentagegeld wichtig, das vor hohen Einkommensverlusten im Krankheitsfall schützt.

Umfassender Leistungskatalog
In der Regel sind die Leistungen der PKV weit umfangreicher als die der GKV: Chefarztbehandlung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Medikamente, Massagen und Physiotherapie sowie Zahnersatz und alternative Heilmethoden trägt die GKV in der Regel nicht oder nur zu geringen Teilen. Diese Leistungen sind jedoch von der privaten Krankenkasse in der Regel abgedeckt.

Gesetzlich, privat oder Zusatz?

Prinzipiell ist gesetzlich krankenversichert, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 3975,00 Euro brutto verdient. Liegt das Einkommen darüber, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine GKV oder eine PKV abschließen. Selbstständige, Freiberufler oder Beamte dagegen sind in der Regel privat versichert.

Wer nicht in die Private wechseln kann oder will, muss auf ein Plus an Leistungen jedoch nicht verzichten. Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Nutzen Sie unsere Übersicht, um die Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung zu vergleichen.

Mit der Privaten sparen?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung werden nicht wie im Fall der gesetzlichen Variante vom Einkommen des Beitragszahlers abhängig gemacht. Je nach Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht variieren die Beiträge. Dazu kommt: Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich strukturiert und stehen miteinander im Wettbewerb - zum Vorteil der Versicherten. Von günstigen Tarifen profitiert in der Regel allerdings nur, wer rechtzeitig in die PKV einsteigt.

Gerade junge Gutverdiener sollten über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachdenken. Allerdings gilt es bei der Wahl der richtigen Versicherung nicht nur die aktuelle Lebenssituation zu analysieren, sondern auch den Blick in die Zukunft zu wagen. Sie wollen bald eine Familie gründen? Dann sollten Sie in der GKV bleiben, da Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. In der Privaten müssen Sie für jedes Kind Beiträge leisten.

Kosten der Privaten

Die Beiträge für eine private Krankenversicherung variieren je nach Anbieter, dem individuellen Gesundheitsrisiko des Versicherten und nicht zuletzt nach dessen Versicherungsbedarf. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man sich daher unbedingt ausführlich beraten lassen.

Außerdem verlangen Anbieter einer PKV mitunter einen Gesundheitscheck beim Arzt, um das Gesundheitsrisiko zu ermitteln und die Beiträge entsprechend festzulegen. Wer unter eher leichten Vorerkrankungen wie beispielsweise Übergewicht oder Bluthochdruck leidet, muss mit einem Risikozuschlag rechnen. Werden schwerere Erkrankungen festgestellt, lehnen die Versicherer eine Aufnahme des Antragstellers in der Regel ab.

Vorsicht vor Falschangaben: Verschweigen Sie Vorerkrankungen, kann dies zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.

Thema Beitragsentwicklung

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge für eine private Krankenversicherung. Da ältere Menschen häufiger auf ärztliche Hilfe angewiesen sind, legen Versicherer einen Teil der in jungen Jahren gezahlten Beiträge an, um damit die Kosten im Alter zu decken. Diese Zeit zum Sparen fehlt, wenn Kunden erst spät in eine PKV eintreten und wird dies durch höhere Beiträge ausgeglichen. Mit dem Abschluss einer Privaten sollten Sie also nicht zu lange warten. Je jünger Sie beim Wechsel in die PKV sind, desto günstigere Konditionen können Sie erwarten. Dennoch sind auch Privatversicherte nicht vor steigenden Beiträgen sicher. Krankenversorgung und Behandlungsmethoden werden immer besser, aber auch deutlich teurer. Versicherungsgesellschaften legen diese Kosten auf ihre Kunden um.

Wer seine Beiträge im Alter nicht mehr bezahlen kann, hat die Möglichkeit, in den Standardtarif der PKV zu wechseln. Älteren Kunden werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen garantiert - zu einem Beitrag, der nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstbeitrag gesetzlicher Kassen.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bevor Sie sich für eine bestimmte Versicherung entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen.

Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.

Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nicht mehr ohne weiteres zurück in die Gesetzliche. Nur wer arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass sein Bruttogehalt mindestens zwölf Monate unter der Versicherungspflichtgrenze lag, kann in die Gesetzliche zurück. Mit einer Einschränkung: Diese Ausnahme gilt nur für Versicherte bis zum 55. Lebensjahr.

Neue Regelungen der Gesundheitsreform – Diese Änderungen ergeben sich für privat und gesetzlich Krankenversicherte

Was sich für gesetzlich und privat Krankenversicherte ändert
Grundsätzlich gilt ab dem 1. Januar 2009 in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht für alle Bundesbürger. Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren hat, kann in seine letzte Versicherungsgesellschaft zurückkehren – ob in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung.

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse entfallen bei privatem Basistarif
Bei einer Rückkehr zur privaten Krankenversicherung können Sie sich seit Mai 2008 im günstigen Standardtarif versichern. In diesem Tarif dürfen keine Risikozuschläge berechnet oder Leistungsausschlüsse von den privaten Krankenversicherungen vorgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Standardtarif der privaten Krankenversicherungen zum „Basistarif“. In diesen Tarif müssen die Privatversicherer, ähnlich wie gesetzliche Krankenkassen, jeden Bürger aufnehmen. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen deren Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Beitrag des Basistarifes wird bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit halbiert.

Ab dem 1. Januar 2009 besteht die Möglichkeit für alle freiwillig gesetzlich Versicherten, innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht, in den Basistarif einer PKV ihrer Wahl zu wechseln. Bis zum 30. Juni 2009 besteht für alle, die bereits privat versichert sind, die Möglichkeit auf den Basistarif jedes Privatversicherers umzusteigen. Privatversicherte, die den regulären PKV-Beitrag nachweislich nicht mehr bezahlen können oder mindestens 55 Jahre alt sind, können bei ihrer Versicherung bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Wer nach dem 31. Dezember 2008 eine private Krankenversicherung abschließt, kann auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt zum Basistarif jedes anderen PKV-Unternehmens wechseln.

Verbesserung der Übertragung der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird in der PKV zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese bilden die finanziellen Reserven, mit denen höhere Behandlungskosten von älteren Versicherungskunden aufgefangen werden sollen. Durch die Gesundheitsreform wird die Übertragbarkeit dieser Altersrückstellungen bei Wechsel des privaten Krankenversicherers erleichtert. Bei einem Wechsel des privat Krankenversicherten von einem Volltarif in den Basistarif innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens, werden ab dem 1. Januar 2009 die kompletten Altersrückstellungen in den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers, bucht dieser nur die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs um. Beim Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenkasse verfallen die Altersrückstellungen auch zukünftig.

Einführung des Gesundheitsfonds bei den gesetzlichen Krankenversicherungen
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab dem 1. Januar 2009 der gleiche Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten. Die Krankenkassen ziehen dann die Beiträge für den staatlich verordneten Gesundheitsfonds ein. Dieser verteilt das Geld dann entsprechend der Versicherungsstrukturen wieder unter den Kassen. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen auch zukünftig beitragsfrei mitversichert.

Durch Selbstbeteiligung, Hausarzttarife und Kostenrückerstattung sparen Kassenkunden
Ab 2009 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, auf Wunsch ihrer Mitglieder Tarife mit Selbstbeteiligung, vergünstigte Hausarzttarife und Kostenerstattung anzubieten. Besonders kostengünstig wirtschaftende Krankenkassen dürfen ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen und Beitragsrückerstattungen gewähren. Kommen gesetzliche Krankenversicherer nicht mit dem vom Gesundheitsfonds zugewiesen Geld aus, müssen sie ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge berechnen. Ein solcher Mehrbeitrag darf jedoch nicht höher als 1% des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten sein. Einkommensunabhängig dürfen Zusatzbeiträge bis zu 8 Euro im Monat erhoben werden. Wer Grundsicherung für Senioren oder Sozialhilfe bezieht, muss einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Das Grundsicherungsamt oder die Sozialbehörde übernimmt in diesem Fall den Mehrbetrag. Als Versicherter kann man auch weiterhin nach jeder Beitragserhöhung zu einer kostengünstigeren Krankenkasse wechseln. Auf die Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhung müssen die Kassen ihre Kunden hinweisen.

 
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