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Versicherungspflicht Krankenversicherung 2009 |
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Versicherungspflicht Krankenversicherung 2009 Im Zuge der Gesundheitsreform wird eine Versicherungspflicht in der
Krankenversicherung eingeführt mit gravierenden Folgen für alle die
diese Pflicht ignorieren.
Die Koalition hat in der Gesundheitsreform auch eine
Versicherungspflicht für jeden Bundesbürger stehen, wo nun nach und
nach Details bekannt werden.
Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger bis zum 1.4.2009 bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Wer unter 3.975 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) monatlich verdient, für den soll dies bereits ab dem 1.4.2007 gelten.
Für alle die ihren Schutz in der privaten Krankenversicherung verloren
haben, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnten müssen sich im
Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern. Der Basistarif
sieht keine Gesundheitsprüfung vor, deshalb kann niemand abgelehnt
werden.
Wer noch gar keine Krankenversicherung bisher hatte, kann wählen
zwischen dem Basistarif und der normalen privaten Krankenversicherung,
bei der normalen privaten Krankenversicherung ist eine
Gesundheitsprüfung erforderlich und die Versicherung kann auch den
Schutz ablehnen.
Der Basistarif orientiert sich an dem Schutz der gesetzlichen
Krankenversicherung und darf nicht mehr als der Höchstbeitrag in der
gesetzlichen Krankenkasse kosten also etwa 500 Euro im Monat.
Alle die sich trotzdem nicht versichern und denken dass sie Zeit haben
bis sie dann wirklich mal krank werden, kann es sehr teuer werden.
Die ersten sechs Monate müssen komplett nachentrichtet werden und alle weiteren Monate wird 1/6 des Monatsbeitrags fällig.
Ist es nicht mehr nachzuvollziehen wie lange gegen die
Versicherungspflicht verstoßen wurde, wird behandelt als sei er 5 Jahre
nicht versichert gewesen.
Kurz mal nachgerechnet würde dass bei angenommenen 500 Euro Monatsbeitrag den Nichtversicherten ca 7.500 Euro kosten.
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