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Krankenvollversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weniger. Als Patient müssen Sie bei einer Behandlung immer mit Zuzahlungen rechnen. Private Krankenvollversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen sind eine optimale private Absicherung. Mit einer privaten Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung sind sie gut abgesichert.

Hier können Sie mehr zum Thema Krankenvollversicherung erfahren

 


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Versicherungspflicht Krankenversicherung 2009 Drucken E-Mail

Versicherungspflicht Krankenversicherung 2009

Im Zuge der Gesundheitsreform wird eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eingeführt mit gravierenden Folgen für alle die diese Pflicht ignorieren.

Die Koalition hat in der Gesundheitsreform auch eine Versicherungspflicht für jeden Bundesbürger stehen, wo nun nach und nach Details bekannt werden.

Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger bis zum 1.4.2009 bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Wer unter 3.975 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) monatlich verdient, für den soll dies bereits ab dem 1.4.2007 gelten.
Für alle die ihren Schutz in der privaten Krankenversicherung verloren haben, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnten müssen sich im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern. Der Basistarif sieht keine Gesundheitsprüfung vor, deshalb kann niemand abgelehnt werden.

Wer noch gar keine Krankenversicherung bisher hatte, kann wählen zwischen dem Basistarif und der normalen privaten Krankenversicherung, bei der normalen privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und die Versicherung kann auch den Schutz ablehnen.
Der Basistarif orientiert sich an dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und darf nicht mehr als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse kosten also etwa 500 Euro im Monat.
Alle die sich trotzdem nicht versichern und denken dass sie Zeit haben bis sie dann wirklich mal krank werden, kann es sehr teuer werden.
Die ersten sechs Monate müssen komplett nachentrichtet werden und alle weiteren Monate wird 1/6 des Monatsbeitrags fällig.
Ist es nicht mehr nachzuvollziehen wie lange gegen die Versicherungspflicht verstoßen wurde, wird behandelt als sei er 5 Jahre nicht versichert gewesen.

Kurz mal nachgerechnet würde dass bei angenommenen 500 Euro Monatsbeitrag den Nichtversicherten ca 7.500 Euro kosten.

 

 
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