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Einige Highlights: - günstige Prämien für Ponys, Esel, Gnadenbrot-, Aufzuchts- und Zuchtpferde
- Fremdreiter-Risiko inklusive Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
- Reitbeteiligungen inklusive Ansprüche gegen den Versicherungnehmer
- Schlitten- und Kutschfahrten
- Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
- Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden (Mietsachschäden)
- Flurschäden
- Deckakt (gewollt und ungewollt)
- Auslandsschäden
- Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
- Reiten mit und ohne Sattel
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung? Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Jeder haftet unabhängig vom Verschulden - in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Folgen von Haftpflichtschäden
- evtl. existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher
- ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann
Wir schließen diese Lücke Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung geht dort weiter, wo andere Produkte aufhören. Neben den marktüblichen Deckungen haben wir verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination fast konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen. Sie möchten Ihr Tier über Maxpool versichern ? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !
Leistungen im Versicherungsfall - Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind
- Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
- In diesem Rahmen: Führung von Prozessen und Übernahme der Kosten
Die Deckungssummen EURO 3.000.000 oder alternativ EURO 5.000.000
| pauschal für Personen- und Sachschäden
| zusätzlich
| | EURO 50.000
| für Vermögensschäden
| EURO 10.000
| für Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden (hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. 100 Euro, höchstens 2.000 Euro je Schaden)
| EURO 5.000
| für Mietsachschäden an Pferdetransportanhänger (hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. 100 Euro, höchstens 2.000 Euro je Schaden)
| EURO 300.000
| für Mietsachschäden
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Die besonderen Highlights: Versichert ist das Haftpflicht-Risiko als Halter von Tieren zu privaten Zwecken, z.B. Pferde oder Hunde. Versichert ist neben dem Halter-Risiko folgender Deckungsumfang: - Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (keine Rennen)
- Flurschaden-Risiko
- Reit- und Kutsch-Risiko
- Fremdreiter-Risiko (auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt fallen unter den Versicherungsschutz)
- Reitbeteiligung (auch Ansprüche die der Reitbeteiligte stellt fallen unter den Versicherungsschutz)
- Mietsachschäden, bei Pferden: Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden (hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. 100 Euro, höchstens 2.000 Euro je Schaden), etc.
- Schäden an gemieteten / geliehenen Pferdetransportanhängern
- Risiko des (un-)gewollten Deckaktes
Alle Leistungen gelten ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall, ausgenommen Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransportanhängern und Verträge in den Beitragseinstufungen S 8 bis S 12 (500 Euro Selbstbeteiligung). Optimales Preis-/ Leistungsverhältnis Trotz der umfangreichen Deckungserweiterungen liegt der Preis unter dem Durchschnitt der marktüblichen Prämien! Und das mit Rabatt-Prämien bei mehreren versicherten Pferden / Hunden! Wir haben uns zur Sicherung von stabilen und dem Risiko angepassten Prämien dazu entschlossen, eine Einstufung anlehnend an die Schadenfreiheitseinstufung im Kfz-Bereich anzubieten. Beitragseinstufung bei Vertragsbeginn Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre, unabhängig ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestanden hat oder nicht bzw. in Anspruch genommen wurde. Schadenanzahl vor Vertragsabschluss
| Einstufung in Klasse
| Beitragsfaktor
| Schadenfrei
| N | 1,0
| 1 Vorschaden
| S 5
| 1,3 | 2 Vorschäden
| S 8
| 1,6 | 3 oder mehr Vorschäden
| grundsätzlich nicht möglich
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Beitragseinstufung bei weiterem Verlauf - Entschädigungsleistungen zum Ausgleich von versicherten Schäden führen zur Rückstufung gemäß nachfolgend aufgeführter Rückstufungsstabelle. Rückstellungen sind keine Entschädigungsleistungen. Hat das Versicherungsunternehmen nur Rückstellungen gebildet, erfolgt somit keine Rückstufung.
- Sind zu einem gemeldeten Schaden vom Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht worden, ist ein Rückkauf des Schadens durch den Versicherungsnehmer nicht mehr möglich.
- Maßgebend für die Rückstufung aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens ist das Jahr, in dem der Versicherer erstmalig eine Zahlung geleistet hat. Die Rückstufung erfolgt jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit.
- Für die Klassen “S 12†bis einschließlich “S 8†gilt ein genereller Selbstbehalt von 500 Euro je Schadenfall als vereinbart.
- Zur Berechnung der Jahresprämie ist der entsprechende Tarifbeitrag mit dem Beitragsfaktor gemäß nachfolgend aufgeführter Rückstufungstabelle zu multiplizieren.
- Bei schadenfreiem Verlauf erfolgt im nächsten Versicherungsjahr jeweils die Weiterstufung in die nächst niedrigere Klasse bis zur Klasse N. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden hat, ohne dass in dieser Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat. Der Versicherungsvertrag wird dann im folgenden Versicherungsjahr in die nachfolgend genannte Schadenklasse eingestuft.
Erhöhte Risiken Zusätzlich können in unserem Produkt erstmals auch folgende Hunderassen und deren Kreuzungen gegen Mehrprämie (siehe Tariftabelle) versichert werden: Rottweiler, Dobermann, Bullmastiff , Mastiff , Tibetanischer Mastiff, Akbas, Berger de Beauce (Beauceron), Berger de Brie (Briard), Carpatin, Estrela-Berghund, Kangal, Karkatschan, Karshund, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvasz (ungarischer Hirtenhund), Liptak (Goralenhund), Maremanner Hirtenhund, Mastin de Los Pirineos, Mioritic, Mittelasiatischer Owtscharka, Polski Owczarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Sarplaninac, Slovenski Cuvacz, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Dogo Canario (Alano) und deren Mischlinge. Grundsätzlich können folgende Hunderassen und deren Kreuzungen nicht versichert werden: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, chinesischer Kampfhund, Bandog, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und deren Mischlinge Rückstufungstabelle + Tarif Klasse
| Prämienfaktor
| Anzahl der Schäden / Jahr
| | | 1 | 2
| 3 und mehr
| Rückstufung in Klasse
| N
| 1,0
| S5 | S8 | S12 | | S1 | 1,1 | S5 | S8 | S12 | | S2 | 1,1 | S5 | S8 | S12
| | S3 | 1,1 | S5 | S8 | S12 | | S4 | 1,2 | S8 | S12 | S12 | | S5 | 1,3 | S8 | S12 | S12 | | S6 | 1,4 | S8 | S12 | S12 | | S7 | 1,5 | S8 | S12 | S12 | | S8 | 1,6 | S12 | S12 | S12 | | S9 | 1,7 | S12 | S12 | S12 | | S10 | 1,8 | S12 | S12 | S12 | | S11 | 1,9 | S12 | S12 | S12 | | S12 | 2,0 | S12 | S12 | S12 |
Versichertes Risiko
| Bruttoprämie in € pro versichertes Risiko bei einer Deckungssumme von
| | | € 3 Mio.
| € 5 Mio.
| Pferd
| 91,63
| 101,15
| | Pfed (jedes weitere) | 73,78 | 80,92
| Hund ohne Zuschlag
| 70,21 | 82,11
| Hund mit Zuschlag
| 143,99 | nicht möglich
| Hund (jeder weitere ohne Zuschlag)
| 50,58 | 59,50
| Hund (jeder weitere mit Zuschlag)
| 104,72 | nicht möglich
| Esel *
| 45,82 | 49,98
| Gnadenbrotpferde ohne Reitrisiko
| 45,82 | 49,98
| Zucht- /Aufzuchtpferde ohne Reitrisiko
| 45,82 | 49,98
| Pony
| 51,17 | 55,93
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*nur in Gemeinschaft mit anderen Huftieren. Ansonsten gilt die Prämie analog für "ein weiteres Pferd" Alle Prämien verstehen sich inkl. 19& Versicherungssteuer. Hinweis: Es gelten die Beiträge in der oben genannten Beitragstabelle. Innerhalb eines Vertrages kann auch für mehrere Tiere nur eine Versicherungssumme vereinbart werden. Für den Einschluss von Zweittieren gilt: Als Zweittier kann nur ein Tier gleicher Tarifklasse wie das Ersttier in den Vertrag eingeschlossen werden.
Beispiele: 1. Risiko „Pferd“, 2. Risiko „Pferd“ 1. Risiko „Hund ohne Zuschlag“, 2. Risiko „Hund ohne Zuschlag“. In diesen Fällen ist die Einstufung als Zweittier möglich.
1.Risiko „Gnadenbrotpferd“, 2. Risiko „Pferd“ 1.Risiko „Hund ohne Zuschlag, 2. Risiko „Hund mit Zuschlag“. Hier ist die Einstufung als Zweittier nicht zulässig Sie möchten Ihr Tier über Maxpool versichern ? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !
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